Gemäß der Heilmittelrichtlinien darf eine Frist von 28
Tagen von der Ausstellung des Rezeptes bis zum Beginn der
Behandlung nicht überschritten werden, da das Rezept sonst
seine Gültigkeit verliert. Falls Sie von der gesetzlichen
Zuzahlung bei Heilmitteln befreit sind, bringen Sie bitte zur
Behandlung Ihre Zuzahlungsbefreiung mit.